2,29 € pro U-Stunde
Eine Befreiung von diesem Kostenbeitrag kann beantragt werden, wenn der Kursteilnehmer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfeleistungen bekommt.
Fahrtkosten werden vom BAMF auf Antrag pauschal übernommen, wenn eine Kostenbefreiung vorliegt und der Antrag gestellt wird.
Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Nach erfolgreichem Bestehen des Deutschtests für Zuwanderer (DTZ) mit dem Zielniveau B1 und dem Bestehen des Tests "Leben in Deutschland" (LID) kann eine Rückerstattung von 50% des gezahlten Eigenanteils beim BAMF beantragt werden.
Informationen zur Rückerstattung finden Sie hier.
2,56 € pro U-Stunde
Teilnehmende, die Leistungen nach ALG I, SGB II, SGB XII oder AsylbLG und mit einem Einkommen unter 20.000 Euro pro Jahr (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung in einer Ehepartnerschaft) können vollständig kostenbefreit werden.
Nach erfolgreichem Bestehen des Zielsprachniveaus kann eine Rückerstattung von 50% des gezahlten Eigenanteils beim BAMF beantragt werden.
Informationen zur Rückerstattung finden Sie hier.
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