- Sie sind Privatzahler und unabhängig von staatlicher Förderung
- Sie haben entweder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der zuständigen Ausländerbehörde oder vom Jobcenter die Berechtigung zur
Teilnahme erhalten
- Sie stellen über uns den Antrag auf Berechtigung zur Teilnahme
ÜBER STAATLICHE STELLEN BERECHTIGTE UND VERPFLICHTETE HABEN VORRANG!